Sie können sich rein aller Ruhe ohne persönlichen oder beruflichen Nervosität auf die Prüfung vorbereiten und sie triumphierend Durchführen.Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr wie 45 sachen, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW